Wer im Internet mit durchschnittlichen Sternebewertungen wirbt, braucht die Kundenkritik laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht noch nach einzelnen Sterneklassen aufschlüsseln. Einem Durchschnittsverbraucher sei bekannt, dass einer durchschnittlichen Sternebewertungszahl in aller Regel unterschiedlich gute und schlechte Bewertungen zugrunde liegen.