
Seit einigen Wochen wirbt Lidl im Handzettel mit der Gegenüberstellung von Preisen im Onlineshop. Das Landgericht Heilbronn wird darüber urteilen müssen, ob diese Praxis gegen die Preisangabenverordnung verstößt.

Seit einigen Wochen wirbt Lidl im Handzettel mit der Gegenüberstellung von Preisen im Onlineshop. Das Landgericht Heilbronn wird darüber urteilen müssen, ob diese Praxis gegen die Preisangabenverordnung verstößt.