Der AI Act der EU ist ein umfassendes Framework, das die Risiken von KI-Einsätzen hervorheben und den Einsatz von KI transparent machen soll. Während es diesen Act schon seit 2024 gibt, sind das AI Office der EU und die entsprechenden Stellen der Mitgliedsstaaten seit dem 2. August 2026 verpflichtet, die Implementierung und Umsetzung der Maßgaben zu überwachen und durchzusetzen. In Deutschland ist zum Beispiel die Bundesnetzagentur für die Kontrolle zuständig. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, kommentiert:
Die KI-Verordnung ist ein Meilenstein für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa.Die Bundesnetzagentur wird in ihrer neuen Rolle sowohl die Sicherheit und den Schutz der Grundrechte gewährleisten als auch Innovationen fördern. Wir verstehen uns als Enabler und Ansprechpartner für das gesamte KI-Ökosystem. Unser Ziel ist es, ein vertrauenswürdiges Umfeld für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen zu schaffen.
Ein zentraler Teil der KI-Verordnung von der EU ist, dass diverse KI-Inhalte ab jetzt klar gekennzeichnet sein müssen – von Bildern, über Videos bis hin zu Texten und Chatbot-Interaktionen. Wer gegen diese Kennzeichnungspflichten verstößt, riskiert hohe Bußgeldzahlungen von bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 15 Millionen Euro. Auch für kleine Unternehmen oder Creator können Probleme auftauchen, wenn sie ihre Inhalte nicht richtig markieren.
EU AI Act:
Neue Labels für KI-generierte Inhalte

Was genau zu markieren ist: Texte mit Sonderregelung, Vorsicht bei Bildern
Grundsätzlich schreibt die EU vor, dass Chatbots explizit angeben müssen, dass sie nicht menschlich sind. Gleiches gilt für jegliche anderen virtuellen KI-Agents. Außerdem müssen Anbieter:innen, die mithilfe von AI Analysen von Usern durchführen, diese Praktik klar erkenntlich ausweisen. Wenn zum Beispiel biometrische Daten per KI erfasst oder Emotionsanalysen vorgenommen werden, ist das zu kennzeichnen. Darüber hinaus müssen jetzt alle KI-generierten oder mit KI veränderten Medieninhalte klar gekennzeichnet werden. Es gibt dabei aber einige Unterschiede.
AI-generated media, ‘deepfakes’ must be clearly labelled as such
Chatbots and virtual agents must explicitly state they aren’t human
You must be told when AI is actively analysing you, like biometrics, emotion tracking
— European Commission (@EU_Commission) August 2, 2026
Die EU regelt die Kennzeichnung und verweist zunächst auf AI Deepfakes. Damit sind Medieninhalte wie Audios, Videos oder Bilder gemeint, die mit KI erstellt oder verändert wurden. Dabei gilt, dass diese klar gekennzeichnet werden müssen, wenn eine Ähnlichkeit zu realen Personen, Orten, Geschehnissen, Objekten oder Entitäten besteht; genau das sollen die KI-Bilder in der Regel auch darstellen.
Bei Texten wiederum fordert der AI Act ebenfalls eine Markierung, wenn sie KI-generiert oder per KI bearbeitet wurden. Allerdings gilt das nur, wenn der Text Themen des öffentlichen Interesses behandelt und keiner redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde, wenn also auch keine natürliche oder Rechtsperson als verantwortlich für den Text dasteht. So heißt es in der EU-Erklärung:
The disclosure obligation does not apply where the AI-generated text has undergone a process of human review or editorial control and where a natural or legal person holds editorial responsibility for the publication of the content.
From 2 August, EU rules require disclosure of the professional use of generative AI if:
Content can be mistaken for real people, places, events
Text on matters of public interest had no human review
User is interacting with a chatbot
AI Modified-©nejdetduzen/Adobe Stock pic.twitter.com/ERs99hbSKg
— European Parliament (@Europarl_EN) August 2, 2026
Eine weitere Ausnahme betrifft Deepfakes und KI-Texte, die von Rechts wegen für die Identifikation und Verhinderung von Straftaten eingesetzt werden. Zudem gelten die Transparenzrichtlinien nur eingeschränkt, wenn KI-Inhalte Teil eines Kunstwerks oder satirischen, eines fiktionalen oder vergleichenden oder kreativen Werks oder Programms sind. Hierbei müssen diese Werke aber eine Evidenz ihres differenzierenden Charakters aufweisen. Wie genau in solchen Ausnahmefällen im Zweifel entschieden wird, muss sich in der Praxis zeigen.
In der Praxis müssen derweil kommerziell aktive User genau auf die Kennzeichnungen achten. Für private Zwecke sind die Vorgaben zwar nicht bindend. Doch wenn eine Privatperson beispielsweise via eBay etwas verkauft oder für einen Verein Plakate zur Bewerbung erstellt, muss sie sich der Pflicht annehmen, wie Noëlle Bölling für t3n schreibt.
Wie markiere ich KI-Inhalte sicher?
Die EU selbst gibt eine Reihe von Labels vor, die alle frei nutzen können, um ihre kennzeichnungspflichtigen Inhalte zu markieren. Die Nutzung dieser Icons ist optional, die Einhaltung der Vorgaben indes nicht. Wer andere Icons nutzen möchte, kann das tun, muss sie aber als klar erkenntliche Symbole erstellen.
Die Icons müssen klar erkenntlich sein, nicht durch Overlays eingeschränkt und groß genug zum Lesen. Auch sollte ein solches Icon direkt integriert sein, es sei denn, es gibt Optionen wie Overlays. Es muss ebenso beim Teilen oder Herunterladen sichtbar bleiben. Zudem sollten keine unklaren Wörter oder Abkürzungen genutzt werden.
Wer also auf die Labels der EU zugreift, kann diese einfach integrieren. Damit man dafür nicht jedes Mal zu einer Bearbeitung in einem Bildprogramm oder Video-Editor ansetzen muss, haben einige Creator und Unternehmen schon Lösungen geschaffen, um die Labels direkt in Visuals zu integrieren. Das hilft gerade jenen, die oft Produktbilder oder Videos für Commerce- und Werbekontexte erstellen. So hat beispielsweise der KI-Experte Jens Polomski mit seinem Team beim snipKI ein Tool kreiert, das die Integration direkt und kostenlos ermöglicht, ohne dass die Bilder hochgeladen werden müssen.
Noch mehr Details zur Umsetzungspraktik und zu allen Pflichten, die mit Artikel 50 des EU AI Acts einhergehen, findest du im Guide der EU zu den Transparenzrichtlinien.
Meta schließt sich EU-Kodex für mehr Transparenz bei KI-Inhalten an

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AI-generated media, ‘deepfakes’ must be clearly labelled as such
Chatbots and virtual agents must explicitly state they aren’t human
AI Modified-©nejdetduzen/Adobe Stock 