
Die Aussage „Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“ von Lidl war wettbewerbswidrig. Das hat das Landgericht Heilbronn heute auf eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hin entschieden.

Die Aussage „Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger“ von Lidl war wettbewerbswidrig. Das hat das Landgericht Heilbronn heute auf eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hin entschieden.